Aktuelle Regelungen im Sportbetrieb – Stand: 3. April 2022

Seit  Sonntag, 3. April 2022 entfallen die bisherigen Regelungen in den Sporthallen:

  • Es gibt keine Zugangsbeschränkungen (bisher 3G) mehr, sodass keine Impf-, Genesenen- oder Testnachweise für den Trainings- oder Ligabetrieb mehr vorgelegt werden müssen.
  • Es gilt keine Maskenpflicht mehr in den Sporthallen.

Dennoch empfehlen wir weiterhin das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske abseits der Sportfläche, eine ausreichende Hygiene, die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen und das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen.

Nachlesen können Sie alles nochmals unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/neue-corona-verordnung-ab-3-april-2022/