Liebe Mitglieder, liebe Eltern, liebe Übungsleiter,

nun wurde für Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung erlassen. Die komplette Verordnung findet ihr hier:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Was bedeutet dies für den Sport und speziell für unser Vereinstraining?

  1. Sport darf grundsätzlich nur noch alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts durchgeführt werden. Mannschaftssport ist untersagt.
  2. Sämtliche Sporthallen sind für den Vereinssport geschlossen.
  3. Schwimmstätten sind ebenfalls geschlossen.
  4. Unser Vereinssport wird daher bis zum 30.11. komplett stillgelegt.
  5. Auch wenn Rehasport laut Verordnung offiziell erlaubt ist, setzen wir diesen ebenso aus. Wir berufen uns hier auf die ausdrückliche Empfehlung des Badischen Behindertensportverbandes.
  6. Auf weitläufigen Sportanlagen, wie im RTV-Stadion, ist das Training für Individualsportler oder mit maximal 2 Personen zulässig. Es muss sichergestellt werden, dass sich die einzelnen Nutzer nicht begegnen. Die Umkleidekabinen und Duschen sind grundsätzlich geöffnet, dürfen aber auch nur von max. 2 Personen gleichzeitig genutzt werden.
  7. Das Vereinsrestaurant ist bis 30.11. geschlossen.

Über Neuerungen werden wir weiterhin regelmäßig über die Vereinshomepage informieren.

Wir wünschen euch alles Gute, vor allem aber Gesundheit!

Euer Rastatter TV