Neue Corona-Verordnung ab 15.Oktober

Die neue Corona-Verordnung vom 15. Oktober 2021 beinhaltet für den Sport nahezu keine Veränderungen.

Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

  • In geschlossenen Räumen müssen weiterhin alle Anwesenden einen negativen Corona-Schnelltest, einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis vorweisen. Bei Sport im Freien (z.B. Freibäder) ist weiterhin kein Test notwendig. Die Tests dürfen im Falle eines Antigen-Schnelltests max. 24 Stunden bzw. im Falle eines PCR-Tests max. 48 Stunden zurückliegen.
  • Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre, Schülerinnen und Schüler der Grund- und weiterführenden Schulen, Schülerinnen und Schüler an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sowie an Berufsschulen. Der Nachweis erfolgt hier durch ein entsprechendes Ausweisdokument (z.B. Kinderausweis). Ausgenommen sind auch sechs- und siebenjährige Kinder, die noch nicht eingeschult sind
  • Die Regelungen zur Maskenpflicht, Hygiene etc. bleiben weiterhin bestehen.

Wir bitten darum die Regelungen wie bisher auch gewissenhaft einzuhalten.

Der RTV freut sich sehr, Sie persönlich in den Sportstätten begrüßen zu dürfen! Wir wünschen Ihnen viel Spaß!

Bei Fragen können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle unter 07222 – 32361 wenden.